Im Laufe ihres Lebens werden über die Hälfte aller Menschen mit mindestens einem traumatischen Ereignis konfrontiert. An einer Posttraumatischen Belastungsstörung, auch „PTBS“ genannt, erkranken jedoch nur ungefähr 10 % aller Betroffenen. Ursachen können z. B. schwere Unfälle, Kriegserfahrungen oder sexualisierte oder körperliche Gewalt sein. Person selbst unmittelbar betroffen oder Zeug*in einer solche Situation sein. Ausschlaggebend für die Ausbildung einer PTBS ist ein außergewöhnlich (lebens-) bedrohliches oder schreckliches Erleben der Situation. Damit einher gehen Gefühle der Schutz- und Hilfslosigkeit sowie erlebter Kontrollverlust.
Symptomatisch kennzeichnend für eine PTBS ist das Wiedererleben des Traumas, z. B. in Form von emotional stark belastenden Alpträumen oder sich aufdrängenden Erinnerungen sowie „Flashbacks“, bei denen die Situation gedanklich und emotional noch einmal durchlebt wird. Auslöser können v. a. Situationen oder Sinnesreize sein, die an das traumatische Ereignis erinnern (auch „Trigger“ genannt). Deshalb vermeiden Betroffene meist Situationen oder Gedanken, die die Erinnerungen an das Trauma hervorrufen könnten. Weitere Vermeidungssymptome können auch emotionale Taubheit oder Gleichgültigkeit sein. Zudem leiden Betroffene an vegetativer Übererregung in Folge der permanenten Befürchtung einer möglichen Bedrohung. Dies kann sich beispielsweise in Form von Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, gesteigerter Schreckhaftigkeit oder Reizbarkeit zeigen.
Auswirkungen aufs Studium
PTBS-Betroffene können zum Beispiel durch erhöhte Anspannung und Konzentrationsstörungen in ihrer Leistungsfähigkeit teilweise stark beeinträchtigt sein, wodurch die Bewältigung des (Studien-) Alltags zur Herausforderung werden kann. Werden betroffene Studierende beispielsweise während eines Seminars mit einem Trigger (durch Sinnesreize, aber auch durch Lehrinhalte möglich) konfrontiert, können sie womöglich dem Seminar kaum noch oder auch gar nicht mehr folgen. In schlechten Phasen ist es ihnen vielleicht nicht möglich die Wohnung zu verlassen, sodass es zu Schwierigkeiten mit Anwesenheitspflichten kommen kann.
Quellen
