Prüfungen
In den einzelnen Studiengängen gibt es verschiedene Studien- und Prüfungsleistungen die für den Bachelor oder Master studienbegleitend erbracht werden müssen. Welche Leistungen von Dir erwartet werden, ist in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen geregelt. Typische Studien- und Prüfungsformen sind Hausarbeiten, Referate, Klausuren, mündliche Prüfungen, Praktika, Teilnahme an Laboren und Exkursionen, das Anfertigen von Protokollen, Anwesenheitspflicht etc.
Solltest Du Schwierigkeiten haben eine Prüfung aufgrund Deiner Beeinträchtigung in der vorgegebenen Zeit oder der vorgegebenen Form zu absolvieren, kann vielleicht ein Nachteilsausgleich für Dich in Frage kommen.
Unterstützung für die Prüfungsvorbereitung
Die Studienberatungen der Hochschulen bieten Unterstützung für die Prüfungsvorbereitung an. Diese richtet sich besonders an Studierende mit Prüfungsängsten, Studierende im Zweit- oder Drittversuch, die dadurch unter einem besonderen Druck stehen sowie an Studierende, die ihre Lernmethoden oder -techniken verbessern möchten. Häufig werden zu diesen Themen neben der Einzelberatung auch spezielle Workshops bzw. Seminare angeboten. An der HAW Hamburg gibt es solche Angebote bei der Zentralen Studienberatung.
An einigen Hochschulen gibt es spezielle Angebote um Lernpartner*innen zu finden. Sich zum gemeinsamen Lernen zu verabreden und sich gegenseitig zu motivieren, kann sehr hilfreich sein. An der HAW Hamburg z. B. gibt es learn2gether.
Rücktritt von Prüfungen
Insbesondere für die Teilnahme an Klausuren und mündlichen Prüfungen gibt es je nach Studiengang ein gesondertes Anmeldeverfahren. Hier gelten oft besondere An- und auch Abmeldefristen. Erkundige Dich in Deinem Department, wie das abläuft und wirf einen Blick in die für Dich geltende Prüfungsordnung. Studierende, die sich nicht fristgerecht von einer Prüfung abmelden, riskieren einen Fehlversuch.
Im Video „Rücktritt von Prüfungen“ wird erklärt, wie Studierende aufgrund einer akuten Erkrankung auch noch kurzfristig, nach Ende der Abmeldefrist, von einer Prüfung zurücktreten können. Wenn Du unsicher bist, lass Dich zum Beispiel bei den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung (Beauftragter HAW Hamburg), der Studienberatung oder beim AStA beraten.
Nachteilsausgleiche für Studien- und Prüfungsleistungen
Solltest Du Schwierigkeiten haben eine Prüfung aufgrund Deiner Beeinträchtigung in der vorgegebenen Frist oder der vorgegebenen Form zu absolvieren, kann ggf. ein Nachteilsausgleich für Dich in Frage kommen.
Nachteilsausgleiche sind Maßnahmen, um Prüfungsbedingungen individuell anzupassen und Studien- sowie Prüfungsleistungen somit chancengleich zu gestalten. Die fachlichen Anforderungen des Studienfachs bleiben dabei bestehen. Studierende mit langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sich auf die konkrete Prüfungssituation nachteilig auswirken, können Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben.
Beispiele für mögliche Maßnahmen
- Angemessene Verlängerung von Fristen z. B. für Hausarbeiten
- Kompensation fehlender Anwesenheit durch Ersatzleistungen
- Erholungspausen in Klausuren, die nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden
- Eigener Bearbeitungsraum für Klausuren
- Nutzung von Hilfsmitteln zur Regulation von akuten Spannungs- oder Krisensituationen
- Erbringen von Studien- oder Prüfungsleistungen in einer anderer als der vorgesehenen Form. Zum Beispiel die Umwandlung einer Gruppenarbeit in eine Einzelarbeit oder das Halten eines Referats vor einer sehr kleinen Gruppe statt der Gesamtgruppe
- Verlängerung der Zeiträume zwischen einzelnen Studien- oder Prüfungsleistungen
- Absolvieren von Praktika in Teilzeit
- anpassen von Terminen z. B. für eine mündliche Prüfungen, je nach Bedarf nicht frühmorgens oder spätnachmittags wegen (Neben-) Wirkungen von Medikamenten oder Auswirkungen von Schlafstörungen
Wie stelle ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich?
An den meisten Hochschulen läuft es so ab, dass ein Antrag mit entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsausschuss bzw. der Prüfungsstelle gestellt werden muss. Viele Hochschulen stellen dafür einen Vordruck zur Verfügung. Für die HAW Hamburg findest Du einen solchen Vordruck hier.
Du kannst Dich bei den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zum Thema Nachteilsausgleich beraten lassen (hier für Studierende der HAW Hamburg). Sie sind auch für Studierende mit psychischen Beeinträchtigungen zuständig, auch wenn der Titel dieses Amts oftmals anders verstanden wird und sich nicht alle davon angesprochen fühlen.
Das Deutsche Studierendenwerk hat eine Arbeitshilfe für Beratende herausgegeben: Dr. Maike Gattermann-Kasper: Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen
