Prüfungen
In den einzelnen Studiengängen gibt es verschiedene Studien- und Prüfungsleistungen die für den Bachelor oder Master studienbegleitend erbracht werden müssen. Welche Leistungen von Dir erwartet werden, ist in den jeweiligen Modulhandbüchern und Studien- und Prüfungsordnungen geregelt. Typische Studien- und Prüfungsformen sind Hausarbeiten, Referate, Klausuren, mündliche Prüfungen, Praktika, Anwesenheitspflichten etc..
Solltest Du Schwierigkeiten haben eine Prüfung aufgrund Deiner Beeinträchtigung in der vorgegebenen Zeit oder der vorgegebenen Form zu absolvieren, kann vielleicht ein Nachteilsausgleich für Dich in Frage kommen.
Unterstützung für die Prüfungsvorbereitung
Die Studienberatungen der Hochschulen bieten Beratung für die Prüfungsvorbereitung an. Du bist dort richtig, wenn Du Unterstützung bei der Zeitplanung und zu Lerntechniken brauchst, aber auch wenn Du Deine Hausarbeiten aufschiebs, Du Prüfungsängste hast oder wenn ein Drittversuch ansteht und Du unter besonderem Druck stehst. Häufig werden zu diesen Themen neben der Einzelberatung auch spezielle Workshops bzw. Seminare angeboten. An der HAW Hamburg gibt es solche Angebote bei der Zentralen Studienberatung.
Gemeinsam lernt es sich oft leichter. Schließe dich mit Mitstudierenden zu Lerngruppen oder Lernpartner*innenschaften zusammen. Das schafft Verbindlichkeit und motiviert. An einigen Hochschulen gibt es spezielle Angebote um Lernpartner*innen zu finden, z.B. learn2gether an der HAW Hamburg.
Mehr Anregungen zu Lerntechniken und Lerngruppen findest Du hier.
Rücktritt von Prüfungen
Für die Teilnahme an Klausuren und mündlichen Prüfungen gibt es je nach Studiengang ein gesondertes Anmeldeverfahren. Hier gelten oft besondere An- und auch Abmeldefristen. Erkundige Dich in Deiner Fakultät, wie das abläuft und wirf einen Blick in die für Dich geltende Prüfungsordnung. Studierende, die sich nicht fristgerecht von einer Prüfung abmelden, riskieren einen Fehlversuch.
Im Video „Rücktritt von Prüfungen“ wird erklärt, wie Studierende aufgrund einer akuten Erkrankung auch noch kurzfristig, nach Ende der Abmeldefrist, von einer Prüfung zurücktreten können. Wenn Du unsicher bist, lass Dich dazu bei den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung (Beauftragter HAW Hamburg), der Studienberatung oder beim AStA beraten.
Nachteilsausgleiche für Studien- und Prüfungsleistungen
Manche Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnungen können für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu Nachteilen gegenüber Mitstudierenden führen. Du hast daher die Möglichkeit, als Ausgleich individuell angepasste Bedingungen zu beantragen. Einzig das Setting von Prüfungen und Fristen kann angepasst werden, zum Beispiel durch eine Fristverlängerung, die Nutzung von Hilfsmitteln oder eine Pausenregelung in einer Klausur.
Nicht alle beeinträchtigungsbedingten Auswirkungen können durch Nachteilsausgleiche kompensiert werden. Du musst grundsätzlich in der Lage sein, die in den jeweiligen Prüfungsordnungen geforderten Kompetenzen zu erwerben und diese Kenntnisse durch Prüfungen nachzuweisen. Wenn Dir das aktuell nicht möglich ist, solltest Du stattdessen ein Urlaubssemester in Erwägung ziehen.
Wenn sich Deine Beeinträchtigung stark auf Deinen Studienalltag auswirkt, dann scheue Dich nicht, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Falls Du unsicher bist, ob ein Nachteilsausgleich für Dich in Frage kommt, dann lass Dich dazu an Deiner Hochschule beraten.
So stellst Du den Antrag
Nachteilsausgleiche sorgen für eine gleichberechtigte Teilhabe im Studium und in Prüfungen. Ihre rechtliche Grundlage ist in verschiedenen Gesetzen und Ordnungen juristisch verankert (z.B. im Grundgesetz, Hamburger Hochschulgesetz, Prüfungsordnungen). Sie müssen beim Prüfungsausschuss/Prüfungsamt mit entsprechenden Nachweisen beantragt werden. Im Antrag muss erläutert werden, wie sich die Beeinträchtigungen auf die konkrete Prüfungssituation auswirken und welche Maßnahmen zur Anpassung sinnvoll sind. Viele Hochschulen stellen für die Antragstellung einen Vordruck zur Verfügung. Für die HAW Hamburg findest Du einen solchen Vordruck hier.
Der zuständige Prüfungsausschuss hat die Aufgabe festzustellen, ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht. Ärztliche Atteste tragen zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts bei. Es müssen aber nicht sämtliche Empfehlungen eins zu eins übernommen werden, denn die Prüfungsausschüsse bewerten den Antrag aus prüfungsrechtlicher Sicht. Dabei soll sowohl eine Unter- als auch eine Überkompensationen vermieden werden. Die Beurteilung eines Nachteilsausgleichs ist immer eine Einzelfallentscheidung, denn der jeweilige Sachverhalt (Beeinträchtigung, Fachkultur, Qualifikationsziele und Anforderungen im Studienfach) ist immer individuell.
Beispiele für mögliche Maßnahmen zur Anpassung von Prüfungsleistungen
- Angemessene Verlängerung von Fristen, z. B. für Hausarbeiten
- Erhöhung der Fehlzeitenquote/Kompensation fehlender Anwesenheit durch Ersatzleistungen
- Erholungs- oder Bewegungspausen in Klausuren, die nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden
- Eigener Bearbeitungsraum mit wenigen anderen Studierenden für Klausuren, abgeschirmter Arbeitsplatz
- Nutzung von Hilfsmitteln zur Regulation von akuten Spannungs- oder Krisensituationen (Skilltasche)
- Erbringen von Studien- oder Prüfungsleistungen in einer anderen als der vorgesehenen Form. Zum Beispiel die Umwandlung einer Gruppenarbeit in eine Einzelarbeit oder das Halten eines Referats vor einer sehr kleinen Gruppe statt der Gesamtgruppe
- Anpassung der Struktur eines Referats oder einer Präsentation. Zum Beispiel Verzicht auf Zwischenfragen
- Absolvieren von Praktika in Teilzeit
- Anpassen von Terminen z. B. für eine mündliche Prüfungen, je nach Bedarf nicht frühmorgens oder spätnachmittags wegen (Neben-) Wirkungen von Medikamenten oder Auswirkungen von Schlafstörungen
- Zusätzliche Einlesezeit bei Klausuren
Beratung und weiterführende Links
Du kannst Dich bei den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zum Thema Nachteilsausgleich beraten lassen (hier für Studierende der HAW Hamburg). Sie sind auch für Studierende mit psychischen Beeinträchtigungen und Neurodivergenz zuständig, auch wenn der Titel dieses Amts oftmals anders verstanden wird und sich nicht alle davon angesprochen fühlen.
Webseite der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Studierendenwerks: Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen
Das Deutsche Studierendenwerk hat eine Arbeitshilfe für Beratende herausgegeben: Dr. Maike Gattermann-Kasper: Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen
Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat hat im Auftrag des Deutschen Studierendenwerks das Rechtsgutachten „Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule“ erstellt.
